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   VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17   

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VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17 (https://dejure.org/2020,2757)
VG Aachen, Entscheidung vom 27.01.2020 - 10 K 4595/17 (https://dejure.org/2020,2757)
VG Aachen, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 10 K 4595/17 (https://dejure.org/2020,2757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Amtshaftungsprozess; Bewohnerparkausweis; Bewohnerparkzone; Studierende; Auszubildende; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1996 - 25 A 3355/95

    Anwohner; Straße; Parkmöglichkeit; Subjekiv- öffentliches Recht;

    Auszug aus VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, Rz. 7 und eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 12 f, 23 f. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 23 ff; OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -,13 ff; jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.

    Denn das Vorliegen dieser Merkmale ist zwar notwendige, aber nicht alleinige Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 23 ff. und OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1/02 -, Rz. 14 ff., jeweils juris.

    Vielmehr steht die Entscheidung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen - wie bereits ausgeführt - nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a StVO ebenso im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde wie die vorausgehende Entscheidung über die Einrichtung und Ausgestaltung von Bewohnerparkzonen bzw. Bewohnparkvorrechten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, juris Rz. 23 ff.

    Dementsprechend ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ermessenspraxis, Bewohnerparkausweise nur an Bewohner mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone auszugeben, nicht ermessensfehlerhaft, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -,Rz. 23 ff; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 2 TG 729/92 -, Rz. 3 ff und auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 26 ff. jeweils juris sowie andere Verwaltungsgerichte: VG Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 1 K 1505/04 - und VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2007 - 12 E 1343/05 - jeweils juris und eingehend in einem Fall einer Studierenden mit Zweitwohnsitz in B. : Urteil des Gerichts vom 5. November 2013 - 2 K 1310/12 -, juris Rz. 55 ff.

  • VG Aachen, 25.08.2009 - 2 K 1229/08

    Voraussetzungen für eine Erteilung eines Bewohnerparkausweises für eine

    Auszug aus VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
    Die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 25. August 2009 (Az.: 2 K 1229/08) sei daher heute überholt.

    Es werde insoweit Bezug genommen auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 25. August 2009 (Az.: 2 K 1229/08) und den Beschluss des OVG NRW vom 20. Mai 2011 (Az.: 8 A 2468/09).

    Ferner hat offenbar eine Rolle gespielt, dass sich alle Anspruchsvoraussetzungen leicht durch entsprechende Unterlagen (Zulassungspapiere, Nutzer- bzw. Steuerbescheinigung, Studierendenausweis) nachweisen lassen, vgl. so bereits OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 8 A 2468/09 - nicht veröffentlicht (nachgehend zum Urteil der Kammer in einem Fall eines Studierenden einer auswärtigen Hochschule vom 25. August 2009 - 2 K 1229/08 -, juris).

  • OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1.02

    Zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Car-Sharing bei der

    Auszug aus VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, Rz. 7 und eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 12 f, 23 f. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 23 ff; OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -,13 ff; jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.

    Denn das Vorliegen dieser Merkmale ist zwar notwendige, aber nicht alleinige Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 23 ff. und OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1/02 -, Rz. 14 ff., jeweils juris.

  • VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 1310/12

    Bewohnerparkzone, Bewohnerparkausweis, Ermessen, Studenten, Nebenwohnsitz

    Auszug aus VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
    Ihre - langjährige - Ermessenspraxis, vgl. dazu auch bereits VG B. , Urteil vom 5. November 2013 - 2 K 1310/12 -, juris Rz. 55 ff., widerspricht nicht dem Sinn und Zweck der Ermächtigungsnorm und überschreitet auch nicht die gesetzlichen Grenzen.

    Dementsprechend ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ermessenspraxis, Bewohnerparkausweise nur an Bewohner mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone auszugeben, nicht ermessensfehlerhaft, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -,Rz. 23 ff; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 2 TG 729/92 -, Rz. 3 ff und auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 26 ff. jeweils juris sowie andere Verwaltungsgerichte: VG Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 1 K 1505/04 - und VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2007 - 12 E 1343/05 - jeweils juris und eingehend in einem Fall einer Studierenden mit Zweitwohnsitz in B. : Urteil des Gerichts vom 5. November 2013 - 2 K 1310/12 -, juris Rz. 55 ff.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2001 - 7 A 10728/01

    Anspruch auf Parkausweis für Anwohner

    Auszug aus VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, Rz. 7 und eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 12 f, 23 f. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 23 ff; OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -,13 ff; jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.

    Dementsprechend ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ermessenspraxis, Bewohnerparkausweise nur an Bewohner mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone auszugeben, nicht ermessensfehlerhaft, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -,Rz. 23 ff; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 2 TG 729/92 -, Rz. 3 ff und auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 26 ff. jeweils juris sowie andere Verwaltungsgerichte: VG Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 1 K 1505/04 - und VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2007 - 12 E 1343/05 - jeweils juris und eingehend in einem Fall einer Studierenden mit Zweitwohnsitz in B. : Urteil des Gerichts vom 5. November 2013 - 2 K 1310/12 -, juris Rz. 55 ff.

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06

    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag;

    Auszug aus VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
    Auch der obergerichtliche Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (Az.: 3 C 10.06) könne die Ermessensentscheidung der Beklagten nicht tragen.

    Dies kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn mit Sicherheit hätte angenommen werden können, dass die Beklagte in Kenntnis des Grundrechtsverstoßes die Regelung auch auf diese Personengruppe erstreckt hätte oder wenn das Ermessen rechtmäßig bzw. verfassungsgemäß nur in diesem Sinne hätte ausgeübt werden können, d.h. eine andere rechtmäßige Entscheidung nicht möglich gewesen wären, vgl. zu Gleichheitsverstößen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber: BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 3 C 10.06 -, Rz. 29 - 31 und vom 21. August 2003 - 3 C 49/02, Rz. 14, jeweils juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - 13 A 4859/00

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des

    Auszug aus VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
    Ein derartiges Präjudizinteresse ist nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung nur zu bejahen, wenn ein Amtshaftungsprozess bereits anhängig oder mit Sicherheit zur erwarten bzw. ernsthaft beabsichtigt ist, die begehrte Feststellung in diesem Verfahren erheblich und die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2005 - 2 B 109/04, Rz. 7 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 23. Januar 2003 - 13 A 4859/00 -, Rz. 14 ff. m.w.Nw., jeweils juris.

    Von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit ist zwar etwa dann auszugehen, wenn ein Kollegialgericht das Verhalten des Beamten als rechtmäßig gewertet hat und dem Handelnden deshalb nicht der Vorwurf gemacht werden kann, er habe offensichtlich fehlsam gehandelt und damit schuldhaft eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 1/03 -, Rz. 21 m.w.Nw. zur Rspr. d. BVerwG; OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 2317/09 -, Rz. 45 ff, vom 20. Juni 1991 - 11 A 728/88 -, Rz. 43 ff., Beschluss vom 23. Januar 2003 - 13 A 4859/00 -, Rz. 17 ff., jeweils juris.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Auszug aus VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
    Dies kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn mit Sicherheit hätte angenommen werden können, dass die Beklagte in Kenntnis des Grundrechtsverstoßes die Regelung auch auf diese Personengruppe erstreckt hätte oder wenn das Ermessen rechtmäßig bzw. verfassungsgemäß nur in diesem Sinne hätte ausgeübt werden können, d.h. eine andere rechtmäßige Entscheidung nicht möglich gewesen wären, vgl. zu Gleichheitsverstößen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber: BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 3 C 10.06 -, Rz. 29 - 31 und vom 21. August 2003 - 3 C 49/02, Rz. 14, jeweils juris.
  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Auszug aus VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
    Zum anderen war die Klägerin unstreitig Bewohnerin dieser Bewohnerparkzone, da sie dort melderechtlich registriert und auch tatsächlich gewohnt hat, vgl. zum Bewohnerbegriff: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 11/97 -, juris Rz. 23 ff.
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
    Erst über die Selbstbindung der zuständigen Behörden durch ständige Anwendung von Verwaltungsvorschriften wird über Art. 3 Abs. 1 GG ein Recht auf Gleichbehandlung in gleichgelagerten Fälle vermittelt, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5/95 -, juris Rz. 21 m.w.Nw. zur höchstrichterlichen Rspr.; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2. Auflage 2010,§ 19 Rz. 583 f.
  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 24.93

    Rechtsanwalt - Anwohnerparkberechtigte Straße - Kanzlei

  • BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99

    Semesterticket verfassungsrechtlich unbedenklich

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die

  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04

    Festsetzung privilegierter Bewohnerparkplätze; Ermessen bei Ausstellung von

  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 12 E 1343/05

    Parkausweise nur für Einwohner, die im Regelungsbereich mit Hauptwohnsitz

  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 2 TG 729/92

    Zur Sonderparkberechtigung für Anwohner mit Hauptwohnsitz

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06

    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse;

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 B 109.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision; Rechtsgrundsätzliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2011 - 13 A 1090/11

    Anspruch auf gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Grundrechtseingriffs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 2317/09

    Zuteilung von Skontren in einem ausreichende Deckungsbeiträge ermöglichenden

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1991 - 10 S 1128/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Stillegung eines Kernkraftwerks -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1991 - 11 A 728/88

    Verpflichtungsfortsetzungsfeststellungsklage; Beurteilung der Sach- und

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